Landkarte Nordrhein-Westfalen Quelle: justiz.nrw.de

Die sachliche und örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Vollstreckungsplan für das Land Nordrhein-Westfalen. Der Vollstreckungsplan regelt die örtliche Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalten nach Gerichtsbezirken.

Folgende Haftarten werden in der hiesigen Anstalt vollstreckt:

Männer und Frauen - offener Vollzug

  • Ersatzfreiheitsstrafe (soweit nicht in Unterbrechung von Untersuchungshaft oder Abschiebungshaft)
  • Freiheitsstrafe (Erst- und Regelvollzug) bei Verurteilten, die sich auf freiem Fuß befinden
  • Freiheitsstrafe nach Maßgabe besonderer Bestimmungen (Progression)
  • Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren entsprechend dem Ergebnis des Einweisungsverfahrens