Kerstin Höltkemeyer-Schwick & Jens Seidler

Der demografische Wandel stoppt nicht vor unseren Gefängnissen. Es gibt immer mehr Gefangene, die mit über 60 Jahren bereits zur älteren Generation gehören. Die Gruppe der älteren Gefangenen ist dabei nicht homogen. Sie unterscheiden sich zum Beispiel bezüglich ihrer Delinquenz, ihrer Hafterfahrung und der erforderlichen resozialisierenden Maßnahmen. Manche sind erst im erhöhten Alter straffällig geworden; andere verbüßen dagegen mehrere und langjährige Haftstrafen. Die daraus folgende Behandlung und Wiedereingliederung der Gefangenen ist daher höchst unterschiedlich. Vor diesem Hintergrund setzt der Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich – orientiert an den jeweiligen Behandlungsbedürfnissenn – auf eine altersgemischte Unterbringung. Gleichwohl gibt es besondere Fälle, in denen eine Integration lebensälterer Gefangener in den normalen Haftalltag im Normalvollzug nicht bzw. kaum möglich ist, z.B. bei besonderer Haftempfindlichkeit oder wenn ältere Gefangene auf großen Vollzugsabteilungen an den Rand gedrängt werden. Eine Rückzugsmöglichkeit auf eine Abteilung für lebensältere Gefangene – zur Sicherung eines angstfreien Vollzuges – ist daher in besonderen Konstellationen mehr als sinnvoll. 

Vollzugsstruktur in Nordrhein-Westfalen am Beispiel Bielefeld-Senne

Das Land Nordrhein-Westfalen versucht, den Herausforderungen des Demografischen Wandels im Justizvollzug durch die Einrichtung von Abteilungen speziell für lebensältere Gefangene zu begegnen. Bereits im Jahr 2007 wurde erstmals in der Justizvollzugsanstalt Detmold eine Abteilung für lebensältere Gefangene mit 22 Haftplätzen eingerichtet. Mittlerweile stehen dem hiesigen Justizvollzug in den Justizvollzugsanstalten Attendorn, Bielefeld-Senne, Castrop-Rauxel, Detmold, Moers-Kapellen und Rheinbach rund 180 Haftplätze für lebensältere Gefangene zur Verfügung. Hiervon sind allein 87 Plätze in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne eingerichtet. Europas größte Anstalt des offenen Vollzuges verfügt damit auch über die größte Abteilung für lebensältere Gefangene in Nordrhein-Westfalen und in der Bundesrepublik Deutschland. 

Zugangsvoraussetzungen und Ausstattung im offenen Vollzug

Die Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne besteht aus zwei Hafthäusern und 15 Außenstellen mit insgesamt 1569 Haftplätzen. Im Jahr 2013 hat die Anstalt im Hafthaus Senne konzeptionell eine Abteilung für lebensältere Gefangene eingerichtet. Die hier untergebrachten Gefangenen müssen entsprechend § 12 Strafvollzugsgesetz des Landes NRW zunächst den besonderen Anforderungen des offenen Vollzuges genügen. Entsprechend der ständigen Rechtsprechung bedeutet dies, dass sie absprachefähig, mitarbeits- und veränderungsbereit sein müssen. Daneben dürfen keine Flucht- und/oder keine Missbrauchsgefahren vorliegen.

In der Regel sollten die Gefangen bei der Aufnahme mindestens 60 Jahre alt sein. Die Erfahrung zeigt, dass aufgrund der Inhaftierung Altersprozesse schneller voranschreiten. In begründeten Ausnahmefällen kann daher auch eine Aufnahme vor dem 60. Lebensjahr erfolgen. Die Gegebenheiten vor Ort lassen eine Versorgung pflegebedürftiger sowie psychiatrisch auffälliger Gefangener (z.B. akute psychotische Phasen und fortgeschrittener Demenz) nicht zu. Sollte sich der Gesundheitszustand Gefangener vor Ort dahingehend verschlechtern, so würde aufgrund der besseren Versorgungsmöglichkeiten eine Verlegung in das Justizvollzugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen nach Fröndenberg oder in die Pflegeabteilung der Justizvollzugsanstalt Hövelhof erfolgen. Neben diesen Voraussetzungen gilt – aufgrund der behandlerischen Ausrichtung – der Grundsatz der Gemeinschaftsfähigkeit und der Freiwilligkeit, um auch langfristig ein soziales und geordnetes Miteinander innerhalb einer Vollzugsanstalt zu gewährleisten.
In der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne ist die Lebensälterenabteilung auf verschiedenen Haftabteilungen im Hafthaus Senne integriert. Die Abteilungen befinden sich im ersten, zweiten und dritten Obergeschoss, die auch über einen Fahrstuhl barrierefrei erreichbar sind. Neben einem Abteilungsbüro verfügt jede Abteilung über einen Gemeinschaftsraum (ausgestattet mit einem TV und einer Sitzecke) und zwei Teeküchen. Die Hafträume (1 oder 2-Belegung) sind mit altersgerechten Betten (erhöhter Ausstieg) sowie zusätzlichem Stauraum ausgestattet. Die sanitären Anlagen teilen sich auf jeder Abteilung in je zwei Toilettenräume und je zwei Gemeinschaftsduschen auf. Jede Dusche verfügt über einen Haltegriff. Auf jeder Abteilung befinden sich altersgerechte Toiletten (Sitzerhöhung). 

Personelle Ausstattung und Strukturen 

Allgemeiner Vollzugsdienst

Auf den Abteilungen wird ein festes Team von Bediensteten des allgemeinen Vollzugs-dienstes eingesetzt. Die Bereichsleitung und die Abteilungsleitung sind für Entscheidungen auf der Abteilung (z.B. Gewährung vollzugsöffnender Maßnahmen, Organisation und Gestaltung des Haftalltags, Freigabe von Geldern pp.) zuständig. Daneben ist das Behandlungsteam interdisziplinär mit Kolleginnen und Kollegen aus dem psychologischen Dienst und dem Sozialdienst besetzt. Zudem ist ein Anstaltsarzt für die medizinischen Belange der lebensälteren Gefangenen zuständig. Es ist stets gewährleistet, dass zu jeder Zeit ein kompetenter Ansprechpartner vor Ort ist. Die Gefangenen haben durch die Arbeit mit einem Betreuerteam feste Ansprechpartner für vollzugliche und lebenspraktische Fragen und Belange.

Sozialdienst

In den letzten Jahren hat das Übergangsmanagement an Bedeutung gewonnen. Gerade für lebensältere Gefangene ist eine Entlassungsperspektive nicht immer einfach. Sind keine tragfähigen Beziehungen mehr vorhanden und ist eine Unterbringung in einer Wohngemeinschaft oder in einem Heim notwendig, so ist es für die Zeit nach der Entlassung elementar wichtig, dass tragfähige soziale Beziehungen neu geknüpft werden, damit die Lebensälteren nach ihrer Entlassung im Alltag bestehen und letztlich einen Bezugs- und Lebensmittelpunkt haben. Darüber hinaus ist die Vernetzung mit verschiedenen Institutionen, Vereinen und anderen Ansprechpartnern (wie z.B. Suchtberatungs- und Rentenberatungsstellen, Straffälligenhilfe, altenzentrierte Wohneinrichtungen) außerhalb des Vollzuges Kernaufgabe des Sozialdienstes. Um Problemlagen frühzeitig zu erkennen, bietet der Sozialdienst zweimal wöchentlich eine offene Sprechstunde an.

Medizinischer Dienst

Gefangene höheren Alters leiden häufiger an chronischen, inneren und alterstypischen Erkrankungen. Im Vordergrund stehen dabei degenerative Veränderungen des Gehirns, Einschränkungen des Bewegungsapparates, sowie innere Erkrankungen und Störungen des Stoffwechsels. Um die Gesundheit zu erhalten, werden regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen und Diabetes-Schulungen angeboten. Ferner ermöglicht der medizinische Dienst eine separate Sprechstunde nur für ältere Insassen. In der Regel findet diese dreimal wöchentlich statt.

Psychologischer Dienst

Neben der standardmäßig durchzuführenden Zugangsdiagnostik muss insbesondere im Hinblick auf die lebensälteren Gefangenen der Schwerpunkt auf die Erfassung von Demenzen gelegt werden. Dazu führt der psychologische Dienst bei Hinweisen auf demenzielle Abbauprozesse eine umfangreiche Demenzdiagnostik (Neuropsychologisches Screening) durch, um daraus in enger Abstimmung mit dem medizinischen Dienst und dem Sozialdienst Empfehlungen für den weiteren Vollzug bzw. für die Entwicklung einer geeigneten Entlassungsperspektive abzuleiten.

Gerade für Erstinhaftierte bedeutet der Antritt der Strafe in jeglicher Hinsicht Stress. So geht das Herausreißen aus ihrer Lebenswelt mit der Eingliederung in eine neue fremde Systemwelt einher. Es wird deutlich, dass gerade die ersten Tage in Haft eine besonders hohe Belastung darstellen. Untermauert wird diese Vermutung von zahlreichen gerontologischen Arbeiten (z.B. Liebermann 1969; Lehr 1991). Diese beschäftigten sich mit dem Befinden älterer Menschen auf einen plötzlichen Umgebungswechsel und den Eintritt in eine Institution (hier Alten- und Pflegeheim). Dabei wurden speziell die Reaktionen vor und nach ihrer Aufnahme untersucht. Hier wurden erhebliche Beeinträchtigungen der physischen und psychischen Verfassung beobachtet: 

„Besonders kritisch ist auch die Phase unmittelbar nach der Aufnahme in eine entsprechende Einrichtung. In der Vorstellung der Senioren gilt das Heim als unwiderruflich letzte Station des Lebens und wird des erlebten Endgültigkeitscharakters wegen abgelehnt“ (Schramke, 1996, S.165.).

Der Institution Gefängnis kann objektiv kein solcher Endgültigkeitscharakter zugeschrieben werden. Dennoch kann die subjektive Wahrnehmung des Verurteilten, aufgrund der reduzierten Lebenserwartung, das Gefängnis als „letzte Station“ sehen. So geht es hier nicht in erster Linie um die Angst, die Dauer des Vollzuges nicht zu überleben, sondern vielmehr um die gefühlte Perspektivlosigkeit für das Leben danach. Aufgrund dieser Sichtweise kann die Haft gleichsam als „Lebensabschluss“ empfunden werden. Deutlich wird diese Empfindung bei Personen, die zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurden. Vor diesem Hintergrund werden alle älteren Erstinhaftierten – unabhängig von der Delinquenz - dem psychologischen Dienst für ein Erstgespräch vorgestellt.

Seelsorgerischer Dienst

Die Seelsorge bietet ein Angebot für alle Gefangenen unabhängig von deren Konfession, kirchlicher Bindung oder Lebensanschauung an. Zuständig sind eine katholische und eine evangelische Seelsorgerin, die in ökumenischer Zusammenarbeit nicht nur die Gefangenen ihrer jeweiligen Konfession betreuen, sondern auch konfessionsübergreifend arbeiten. Schwerpunkte der Arbeit sind Einzelgespräche und Gottesdienste. Beides hat für lebensältere Gefangene eine erhebliche Bedeutung, da die Themen Schuld und Vergebung, Krankheit und Tod aufgrund des fortgeschrittenen Alters oft sehr bedrängend sind. Die Angst vor der eigenen Erkrankung bzw. vor dem eigenen Tod ist genau so präsent wie die Sorge um Angehörige, vor allem der Partner/innen. Eine aus bzw. seit Kindheitstagen vertraute Religiosität / Glaubenspraxis, die in dieser Generation noch häufig gegeben ist, führt dazu, dass sowohl die Situation der Haft, als auch andere Lebensfragen auf der Basis des Glaubens reflektiert werden wollen und können. Die strafrechtliche Schuld kann von der Seelsorge nicht genommen werden, dennoch ist eine Perspektive auf ein lebenswertes Leben hier auf der Grundlage der Liebe Gottes zu allen Menschen möglich. Wie alle Gefangenen können die Lebensälteren das Kirchencafé im Hafthaus Senne als einen Ort der Begegnung untereinander und mit den Seelsorgern nutzen. Darüber hinaus begleiten die Seelsorger Gefangene, die keine Angehörigen vor Ort haben, in Ausgängen, engagieren sich in der Gewinnung von ehrenamtlichen Kräften, organisieren diverse Freizeitangebote (z.B. Backgammon- und Schachturniere) und unterstützen bei der Durchführung von weiteren Freizeitaktivitäten.

Kommunikation und Informationsaustausch

Zur Sicherstellung der Kommunikation und des Informationsaustausches innerhalb des Behandlungsteams finden regelmäßig Konferenzen statt. Die Vollzugskonferenz findet einmal in der Woche statt. An dieser nehmen die Abteilungsleitung, Bereichsleitung, diensthabende Beamte der Abteilung, der Sozialdienst und der psychologische Dienst teil. Anlassbezogen kommen Vertreter anderer Fachdienste wie z.B. die Seelsorge oder der medizinische Dienst hinzu. In regelmäßigen Abständen finden zudem Behandlungskonferenzen statt. An diesen nehmen alle Mitglieder des Behandlungsteams einschließlich der Vertreter der Fachdienste teil. Hier wird allen Berufsgruppen ermöglicht, Einzelfälle zu erörtern und in Zusammenarbeit individuelle Behandlungsziele und Behandlungsangebote zu erarbeiten und zu modifizieren. Zudem wird die eigene Arbeit in diesem Gremium kritisch reflektiert.

Arbeits-, Unterstützungs- und Freizeitangebote

Grundsätzlich sind entsprechend § 29 Abs. 1 S. 2 Strafvollzugsgesetzes des Landes NRW alle Gefangenen bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres zur Arbeit verpflichtet. Aufgrund des Alters der Gefangenen verliert das Ziel der Resozialisierung durch eine berufliche (Wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt an Bedeutung. Dennoch sind Arbeit und Beschäftigung für die meisten Menschen sinnstiftend und helfen besonders in Haft, den Alltag zu strukturieren. In der JVA Bielefeld-Senne wird versucht, Gefangenen über 65 Jahren eine Beschäftigung – nach Neigung, Qualifizierung und Gesundheitszustand – oder eine Tätigkeit in den Eigenbetrieben oder im Gartenbereich zu ermöglichen. Dabei finden individuell an die Bedürfnisse des einzelnen Gefangenen angepasste Arbeitszeitmodelle (z.B. Halbtagstätigkeit, zusätzliche Pausen) Anwendung. Diese werden gerne angenommen.

Die Freizeitgestaltung soll genauso wie die Arbeit zum Resozialisierungsziel beitragen. Die Vermittlung und der Erhalt sinnvoller Freizeitgestaltung hat eine zentrale Bedeutung für lebensältere Gefangene. Um diesen besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden, verfügt die Abteilung über ein vielfältiges Behandlungs- und Freizeitprogramm. Ein besonderes Merkmal liegt hier bei der Ausgestaltung der Ausgänge und Langzeitausgänge. Den älteren Insassen, die nicht zur Arbeit eingesetzt sind, wird anders als auf den regulären Abteilungen ermöglicht, auch vormittags Ausgänge wahrzunehmen bzw. innerhalb der Woche Langzeitausgänge zu verbringen. Daneben können die Gefangenen zusätzlich in der Freizeit das Freistundengelände nutzen. Neben den Gemeinschaftsräumen mit TV-Geräten und Spielen, der Bücherei und der Teeküche, stehen den Lebensälteren noch folgende speziell ausgerichtete Angebote zur Verfügung: 

  • monatlicher Kochkurs
  • wöchentlich stattfindende altersgerechte Sportgruppe
  • regelmäßige gemeinschaftliche Freizeitausführungen (z.B. Theaterbesuch, Kinobesuch, Besichtigung örtlicher Unternehmen, Museumsbesuch, Besuch des Fußballstadions)
  • Imkergruppe
  • verschiedene Kreativangebote.

Einbindung externer Personen und Einrichtungen

Die Bewältigung der komplexen Aufgaben einer Lebensälterenabteilung ist ohne Mitwirkung engagierter Institutionen außerhalb des Vollzuges nicht denkbar. Der Auf- und Ausbau der Kontakte mit diesen Personen und Institutionen ist das erklärte Ziel der interdisziplinären Zusammenarbeit aller Bereiche der Abteilung. Gerade vor dem Hintergrund der oft eingeschränkten sozialen Kontakte der älteren Gefangenen, ist die ehrenamtliche Betreuung für den Aufbau einer sinnvollen und abwechslungsreichen Freizeitgestaltung unverzichtbar. Momentan wird bereits ein umfangreiches Betreuungsprogramm von externen Stellen organisiert: 

  • Kochgruppe (1x monatlich)
  • Spaziergänger-Gruppe (14-tägig, 2-stündig, jeweils 4-5 Gefangene)
  • begleitete Einzelausgänge.

Fazit: Perspektiven und Vernetzungsbedarf

Die Ausrichtung einer Vollzugsabteilung für ältere Gefangene ist ein ständiger Prozess von Anpassungen und Neuerungen. Dies erfordert ein hohes Engagement aller Mitarbeiter/innen. Im Umgang mit älteren Gefangenen zeigt sich, dass Sensibilität und Fingerspitzengefühl von großer Bedeutung sind. Das fortschreitende Alter und der damit verbundene geistige und körperliche Abbau verlangt vom Personal das Tagesgeschehen achtsam wahrzunehmen, um auf psychische und physische Erkrankungen rechtzeitig reagieren zu können. Um diesen hohen Anforderungen gerecht zu werden, wird allen Teammitgliedern eine regelmäßige Fortbildung ermöglicht.

Die Ausgestaltung, Behandlung und Betreuung der Lebensälterenabteilung der JVA Bielefeld-Senne sind auf die Bedürfnisse dieser Klientel zugeschnitten. Die Gefangenen werden barrierefrei und altersgerecht untergebracht. Daneben werden altersspezifische Sport- und Freizeitmöglichkeiten zur Erhaltung der geistigen und körperlichen Mobilität angeboten. Die Gefangenen können sich auf dem großen Gelände, auf dem sich u.a. ein Park, ein Wald und ein Kirchencafé befinden, weitgehend frei bewegen. Daneben können die lebensälteren Gefangenen, sofern gewünscht, die Freizeit generationsübergreifend gemeinsam mit jüngeren Gefangenen gestalten. Bei Eignung werden vollzugsöffnende Maßnahmen gewährt. Die Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne bietet damit optimale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Behandlung und Reintegration von lebensälteren Gefangenen in Nordrhein-Westfalen. Aufgabe der Zukunft wird eine noch stärkere Vernetzung mit externen Stellen wie Alten- und Pflegeheimen sowie ggf. auch Palliativeinrichtungen sein.

Literatur

Höltkemeyer-Schwick, K. & Seidler, J. (2020) Differenzierung des offenen Vollzugs. Zur Binnenstruktur der größten offenen Anstalten Europas. In: Forum Strafvollzug-Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe, 69 (2), 103-107.

Liebermann, M.A. (1969). Institutionalization oft he Aged: Effects on Behaior. In: Journal of Gerontology, 24 (3), 330-340.

Lehr. U. & Thomas, H. (1991). Aging in Europe: New Directions in Psychology. In: European Journal of Gerontology, 1 (1), 43-59.

Schramke, H. (1996). Alte Menschen im Strafvollzug: Empirische Untersuchung und kriminalpolitische Überlegungen. Godesberg: Forum.