Sie befinden sich nach der Urteilsverkündung auf freiem Fuß und sollen sich in einem vorgegebenen Zeitraum zum Strafantritt stellen.

Sie benötigen:

  • Ladung zum Strafantritt, Bundespersonalausweis, Reisepass oder eine andere Möglichkeit zur einwandfreien Identifizierung.
  • Sollten Sie nicht über ausreichende Geldmittel verfügen, um die Reise zu der zuständigen Justizvollzuganstalt zu bezahlen, können Sie sich auch bei der nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt melden.

Sollten Sie für die Justizvollzugsanstalt Bielefeld Senne, Senner Straße 250, 33659 Bielefeld geladen sein, dann stellen Sie sich bitte unter folgender Adresse:

Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne

Hafthaus Ummeln
Zinnstr. 33
33649 Bielefeld

Erscheinen Sie zum Strafantritt in Ihrem eigenen Interesse nüchtern und ohne Einfluss von Betäubungsmitteln.

Bringen Sie zum Strafantritt keine Elektrogeräte mit, ebenso keine sperrigen Gegenstände, da die Größe der Hafträume begrenzt sind und diese Gegenstände während des Transports zu einer Außenstelle sehr hinderlich sind. Darüber hinaus sollten Sie nicht mit einem eigenen Kraftfahrzeug anreisen, da es keine dauerhaften Parkmöglichkeiten an der Anstalt gibt.

Mobiltelefone sind in der gesamten Anstalt untersagt!

  • Die Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne ist eine Anstalt des offenen Vollzuges, das heißt, den Insassen ist es gestattet, während ihrer Freizeit Privatkleidung zu tragen, Arbeitskleidung wird von der Anstalt zur Verfügung gestellt.

Um Unannehmlichkeiten und Wartezeiten zu vermeiden, stellen Sie sich an Werktagen innerhalb der Verwaltungsdienstzeiten von 08:00 bis 16:00 Uhr.

Sollten Sie in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen und möchten dieses während der Haft fortführen, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Kopie des bestehenden Arbeits-/Ausbildungsvertrages
  • schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, dass er bereit ist, das bestehende Beschäftigungsverhältnis trotz Inhaftierung fortzuführen
  • Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse